Zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union im Jahr 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) erlassen. Diese wurde im Jahr 2005 in Deutsches Recht (Bundesimmissionsschutzgesetz) umgesetzt. Nach den gesetzlichen Vorgaben besteht eine Kartierungspflicht für besonders vom Straßen-, Eisenbahn- und Luftverkehr belastete Bereiche.
Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Städte und Gemeinden. Der Freistaat Sachsen unterstützte die Gemeinde bei der Erstellung der Lärmkarten, indem sich diese über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag an einer landesweiten Lärmkartierung unter Federführung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beteiligen konnten. Im Rahmen der Lärmkartierung wurde die Lärmbelastung in den bislang festgesetzten Bereichen der
Staatsstraße S95/S56 in Pulsnitz
Bereich der A4 in Ohorn
Bereich der A4 in Lichtenberg
in Lärmkarten grafisch dargestellt und die daraus resultierende Lärmbetroffenheit der Bevölkerung ermittelt. Die Ergebnisse beinhalten detaillierte Lärmkarten für den 24-Stunden-Tag sowie für den Nachtzeitraum. Diese können über den Internet-Kartendienst des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eingesehen werden.
Auf Grundlage der Lärmkarten und den dort identifizierten Belastungsschwerpunkten wird ein Lärmaktionsplan entwickelt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung in den betroffenen Gebieten zu reduzieren und die Bürgerinnen und Bürger vor den schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm zu schützen. Darüber hinaus sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.
Um dies zu erreichen werden im Lärmaktionsplan unter Mitwirkung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt. Dies können bauliche, organisatorische und planerische Maßnahmen sein.