Die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen erfolgt im Bürgerbüro.

Tel.: 03 59 55/8 61-0 | Fax: 03 59 55/8 61-109

Dokument: Zustimmungserklärung

 

 

Personalausweis

Allgemeine Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie über das Personalausweisportal.

Kosten: 37,00 Euro für Antragsteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres, sonst 22,80 Euro

Bearbeitungszeit: ca. 3 Wochen

benötigte Dokumente

  • alter Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein biometrisches Passbild
  • Geburtsurkunde oder gültiger Reisepass bei Verlust des alten Personalausweises oder nach dessen Ablauf
  • Geburtsurkunde + Zustimmungserklärung der Eltern bei Erstantrag (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)

Gültigkeit: für Antragsteller ab Vollendung des 24. Jahrensjahres 10 Jahre, sonst 6 Jahre

 

Reisepass

Kosten: 37,50 Euro (6 Jahre) | 60,00 Euro (10 Jahre) | 32,00 Euro (Express)

Bearbeitungszeit: ca. 6 Wochen, Express 4 Werktage

benötigte Dokumente

  • alter Reisepass bzw. Personalausweis
  • ein Passbild
  • Geburtsurkunde oder gültiger Ausweis bei Verlust des alten Reisepasses oder nach dessen Ablauf
  • Geburtsurkunde und Zustimmungserklärung der Eltern bei Ausstellung für Minderjährige (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)

Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre | ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre

 

vorläufiger Reisepass

!!!  Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt  !!!

Kosten: 26,00 Euro

Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Tage

benötigte Dokumente

  • alter Reisepass bzw. Personalausweis
  • ein Passbild
  • Geburtsurkunde und Zustimmungserklärung der Eltern bei Ausstellung für Minderjährige (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)

Gültigkeit: 1 Jahr

Kinderreisepass

Kosten: 13,00 Euro (Neuausstellung) |  6,00 Euro (Verlängerung/Änderung)

Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Tage

benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ein Passbild
  • Zustimmungserklärung der Eltern (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)
  • bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern des Kindes, den Sorgerechtsbeschluss oder das Scheidungsurteil

Das Kind muss zur Antragstellung mit anwesend sein.

Gültigkeit: 1 Jahr

Ausstellung und Gültigkeit bis Vollendung des 12. Lebensjahres