Die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Dokumenten erfolgt im Bürgerbüro.
Ab dem 01.01.2024 ist eine Beantragung eines Ausweisdokumentes nur mit Vorlage einer Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungsurkunde) möglich. Hierbei ist es unabhängig, ob das bisherige Ausweisdokument noch gültig ist. Hintergrund ist, dass immer wieder Abweichungen zu den Personenstandsurkunden festgestellt wurden.
Tel.: 03 59 55/8 61-0 | Fax: 03 59 55/8 61-109
Dokument: Zustimmungserklärung
- alter Personalausweis bzw. Reisepass
- ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts- oder Eheurkunde
- Zustimmungserklärung der Eltern bei Erstantrag (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)
Gültigkeit: für Antragsteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, sonst 6 Jahre
Kosten: 37,50 Euro (6 Jahre) | 70,00 Euro (10 Jahre) | 32,00 Euro (Express)
Bearbeitungszeit: ca. 6 Wochen, Express 4 Werktage
benötigte Dokumente
- alter Reisepass bzw. Personalausweis
- ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts- oder Eheurkunde
- Geburtsurkunde und Zustimmungserklärung der Eltern bei Ausstellung für Minderjährige (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre | ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
!!! Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt !!!
Kosten: 26,00 Euro
Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Tage
benötigte Dokumente
- alter Reisepass bzw. Personalausweis
- ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts- oder Eheurkunde
- Zustimmungserklärung der Eltern bei Ausstellung für Minderjährige (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)
Gültigkeit: 1 Jahr