Straßenaufbruchgenehmigung

Erteilung einer Aufgrabegenehmigung

Fristen: 4 Werktage vor Beginn der Bauarbeit

Voraussetzungen: Ausführung durch Fachbetrieb

Rechtsgrundlagen: Sächsisches Straßengesetz § 23; Konzessionsverträge; Nutzungsverträge

benötigte Dokumente: Antrag (Wo, Wann, Dauer der Bauarbeit (Von - Bis), Art der Leitung (z.B, Gas-, Wasserleitung), Lageplan

 

Straßenausbaubeitrag

Beitragserhebung nach SächsKAG

Voraussetzungen

nach Verabschiedung der Straßenausbaubeitragssatzung können Beiträge für den Ausbau einer vorhandenen Straße (erstmalige Herstellung wird über Erschließung abgerechnet) nach dem SächsKAG erhoben werden, gestaffelt nach Straßenarten

maximale Umlage 75 % bei Anliegerstraßen möglich

Rechtsgrundlagen: SächsKAG; Straßenbaubeitragssatzung

 

Erschließungsbeitrag

Heranziehung zu Beiträgen nach dem BauGB (Erschließungsbeiträge)

Voraussetzungen

Nach erstmaliger endgültiger Herstellung einer Erschließungsanlage (in der Regel eine Straße) werden alle Eigentümer/Erbbauberechtigten, deren Grundstücke einen tatsächlichen und rechtlichen Erschließungsvorteil von der Straße haben, anteilmäßig zu Erschließungsbeiträgen herangezogen. Der Gemeindeanteil beträgt 10% der beitragsfähigen Aufwendungen.

Rechtsgrundlagen: BauGB; Erschließungsbeitragssatzung