Ausweis und Pass

Angelegenheiten des Meldewesens übernimmt das Bürgerbüro

Tel.: 03 59 55/8 61-0 | Fax: 03 59 55/8 61-109

Mail: buergerbuero@pulsnitz.de

 

Die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen erfolgt im Bürgerbüro.

Tel.: 03 59 55/8 61-0 | Fax: 03 59 55/8 61-109

Dokument: Zustimmungserklärung

 

 

Personalausweis

Allgemeine Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie über das Personalausweisportal.

Kosten: 37,00 Euro für Antragsteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres, sonst 22,80 Euro

Bearbeitungszeit: ca. 3 Wochen

benötigte Dokumente

  • alter Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein biometrisches Passbild
  • Geburtsurkunde oder gültiger Reisepass bei Verlust des alten Personalausweises oder nach dessen Ablauf
  • Geburtsurkunde + Zustimmungserklärung der Eltern bei Erstantrag (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)

Gültigkeit: für Antragsteller ab Vollendung des 24. Jahrensjahres 10 Jahre, sonst 6 Jahre

 

Reisepass

Kosten: 37,50 Euro (6 Jahre) | 60,00 Euro (10 Jahre) | 32,00 Euro (Express)

Bearbeitungszeit: ca. 6 Wochen, Express 4 Werktage

benötigte Dokumente

  • alter Reisepass bzw. Personalausweis
  • ein Passbild
  • Geburtsurkunde oder gültiger Ausweis bei Verlust des alten Reisepasses oder nach dessen Ablauf
  • Geburtsurkunde und Zustimmungserklärung der Eltern bei Ausstellung für Minderjährige (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)

Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre | ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre

 

vorläufiger Reisepass

!!!  Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt  !!!

Kosten: 26,00 Euro

Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Tage

benötigte Dokumente

  • alter Reisepass bzw. Personalausweis
  • ein Passbild
  • Geburtsurkunde und Zustimmungserklärung der Eltern bei Ausstellung für Minderjährige (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)

Gültigkeit: 1 Jahr

Kinderreisepass

Kosten: 13,00 Euro (Neuausstellung) |  6,00 Euro (Verlängerung/Änderung)

Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Tage

benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ein Passbild
  • Zustimmungserklärung der Eltern (von jedem Sorgeberechtigten ein gültiges Dokument)
  • bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern des Kindes, den Sorgerechtsbeschluss oder das Scheidungsurteil

Das Kind muss zur Antragstellung mit anwesend sein.

Gültigkeit: 1 Jahr

Ausstellung und Gültigkeit bis Vollendung des 12. Lebensjahres

 

Steuerbescheinigungen

Lohnsteuerkarten

Hierfür ist ausschließlich das Finanzamt Hoyerswerda zuständig.

 

Steuerliche Lebensbescheinigung

Wird benötigt zur Eintragung des Kinderfreibetrages, wenn die Meldestelle nicht zuständig ist. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre. Die Ausstellung erfolgt kostenfrei.

Voraussetzungen für die Ausstellung sind: Der Antragsteller muss mit dem Kind im ersten Grade verwandt sein. Das Kind muss mit Hauptwohnung im Verwaltungsverbund gemeldet sein.

 

Wohnungsangelegenheiten

Wohnungsanmeldung

Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung zu erfolgen.
Neugeborene, die in der BRD geboren werden, brauchen durch die Eltern nicht angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch das Standesamt.

Zur Anmeldung müssen alle gültigen Ausweisdokumente mitgebracht werden. Bei Bezug einer Mietwohnung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

 

Wohnungsummeldung

Der Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde muss spätestens 2 Wochen nach Einzug gemeldet werden.
Zur Ummeldung ist der Personalausweis vorzulegen.

Bei Bezug einer Mietwohnung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

 

Wohnungsabmeldung

Die Pflicht zur Abmeldung einer Wohnung besteht nicht. Ausnahme bildet der Wegzug ins Ausland, hierbei ist eine Abmeldung erforderlich.

 

Aufenthaltsbescheinigung

Die Aufenthaltsbescheinigung wird für die Anmeldung einer Eheschließung zur Vorlage im Standesamt benötigt. Zur Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung wird ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass benötigt.

Kosten: 12,00 Euro je Bescheinigung

 

Auskunftssperre

Auf Antrag des Bürgers wird im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen. Die Gültigkeit endet mit Ablauf des zweiten, auf die Antragstellung, folgendem Kalenderjahr.

Eine Auskunftssperre wird nur eingetragen, wenn ein berechtigtes Interesse (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) glaubhaft erklärt wird und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch. Die Sperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der sie beantragt wurde.

 

Beglaubigungen

Es wird eine amtliche Bescheinigung der Übereinstimmung von Abschriften und anderen Vervielfältigungen mit dem Original vorgenommen. Das Standesamt und das Bürgerbüro sind hierzu befugt.

Kosten: mind. 5,00 Euro

 

Führungszeugnis

Die Bearbeitungsfrist beim Bundesamt für Justiz beträgt in der Regel 2 Wochen.

Hierbei muss zwischen 2 verschiedenen Arten unterschieden werden:

  • für private Zwecke (wird an Antragsteller gesendet)
  • für behördliche Zwecke (wird an Behörde gesendet); Anschrift der Behörde erforderlich!

Kosten: 13,00 Euro