Fundsachenannahme

Die Entgegennahme von Fundsachen und die Aufnahme der Fundanzeige erfolgt beim Bürgerbüro bzw. beim Ordnungsamt.

Die Fundsache wird 6 Monate aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich der Verlierer/Eigentümer seine Sache gegen entsprechenden Nachweis abholen. In diesem Fall steht dem Finder ein Finderlohn zu.

Danach geht das Eigentum grundsätzlich auf den Finder über. Dies gilt nicht, wenn dieser bei der Fundanzeige darauf verzichtet oder die Sache aus objektiven Gründen nicht herausgegeben werden kann (Kreditkarten, Ausweise, Schlüssel etc). Solche Fundsachen werden von Amtswegen an zuständige Behörden/Einrichtungen übergeben bzw. nachweislich vernichtet.

Bei Verzicht des Finders gehen die Dinge in das Eigentum der Stadt Pulsnitz über, die dann die Sachen verwertet.

Fundsachenausgabe

Dem Eigentümer der Fundsache wird bei Vorsprache und Glaubhaftmachung, dass es sich um sein Eigentum handelt, mittels Übergabeprotokoll die Herausgabe der Fundsache bescheinigt.

Hinweis: Fundunterschlagung ist ein Straftatbestand!

 

aktuelle Liste mit Fundsachen

Fundnummer Fundgegenstand Fundort Online seit
13/2023 Schlüsselbund Dresdner Straße, Pulsnitz  11.04.2023
16/2023 Schlüssel Friedhofsmauer, Pulsnitz  15.05.2023
17/2023 Schlüsselbund zwischen Pulsnitz und Mittelbach  16.05.2023
22/2023 Schlüssel Bürgerhaus, Lichtenberg  15.06.2023
23/2023 Kopfhörer hinter Turnhalle, Lichtenberg  15.06.2023
24/2023 Ring Spielplatz Bürgerhaus, Lichtenberg  15.06.2023
25/2023 Fahrradschlüssel Bürgerhaus, Lichtenberg  15.06.2023
26/2023 Schlüssel Am Schwan/Kleindittmannsdorfer Str., Lichtenberg  15.06.2023
28/2023 Autoschlüssel Bischofswerdaer Straße Höhe Firma Wachtel, Pulsnitz  29.06.2023
29/2023 Lätzel Kurze Gasse, Pulsnitz  10.07.2023
30/2023 Fahrrad Walkmühlenbad, Pulsnitz  10.07.2023
39/2023 Bluetooth Kopfhörer Haus des Gastes, Pulsnitz  29.09.2023