Fundsachenannahme

Die Entgegennahme von Fundsachen und die Aufnahme der Fundanzeige erfolgt beim Bürgerbüro bzw. beim Ordnungsamt.

Die Fundsache wird 6 Monate aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich der Verlierer/Eigentümer seine Sache gegen entsprechenden Nachweis abholen. In diesem Fall steht dem Finder ein Finderlohn zu.

Danach geht das Eigentum grundsätzlich auf den Finder über. Dies gilt nicht, wenn dieser bei der Fundanzeige darauf verzichtet oder die Sache aus objektiven Gründen nicht herausgegeben werden kann (Kreditkarten, Ausweise, Schlüssel etc). Solche Fundsachen werden von Amtswegen an zuständige Behörden/Einrichtungen übergeben bzw. nachweislich vernichtet.

Bei Verzicht des Finders gehen die Dinge in das Eigentum der Stadt Pulsnitz über, die dann die Sachen verwertet.

Fundsachenausgabe

Dem Eigentümer der Fundsache wird bei Vorsprache und Glaubhaftmachung, dass es sich um sein Eigentum handelt, mittels Übergabeprotokoll die Herausgabe der Fundsache bescheinigt.

Hinweis: Fundunterschlagung ist ein Straftatbestand!

 

aktuelle Liste mit Fundsachen

Fundnummer Fundgegenstand Fundort Online seit
46/2022 Autoschlüssel Parkplatz Lidl, Pulsnitz  01.12.2022
47/2022 Schlüsselbund Parkplatz Lidl, Pulsnitz  01.12.2022
48/2022 Autoschlüssel, Schlüsselbund Parkplatz Lidl, Pulsnitz  01.12.2022
51/2022 Handschuhe Marktplatz, Pulsnitz  14.12.2022
52/2022 Fahrrad Südstraße, Ohorn  18.01.2023
01/2023 Schlüsselbund Nordstraße, Pulsnitz  02.01.2023
02/2023 Schlüssel Gelände Pflegeheim, Pulsnitz  18.01.2023
03/2023 Schlüssel Eierberg, Pulsnitz  23.01.2023
04/2023 Handy Höhe Ausbildungsstall Pulsnitztal, Friedersdorf  06.02.2023
05/2023 Brille Pulsnitz Höhe Bushaltestelle Pulsnitztal, Oberlichtenau  13.02.2023
09/2023 Fahrrad Kamenzer Straße, Pulsnitz  07.03.2023
12/2023 Fahrrad Stadtpark, Pulsnitz  27.03.2023
13/2023 Schlüsselbund Dresdner Straße, Pulsnitz  11.04.2023
16/2023 Schlüssel Friedhofsmauer, Pulsnitz  15.05.2023
17/2023 Schlüsselbund zwischen Pulsnitz und Mittelbach  16.05.2023