Die Entgegennahme von Fundsachen und die Aufnahme der Fundanzeige erfolgt beim Bürgerbüro bzw. beim Ordnungsamt.
Die Fundsache wird 6 Monate aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich der Verlierer/Eigentümer seine Sache gegen entsprechenden Nachweis abholen. In diesem Fall steht dem Finder ein Finderlohn zu.
Danach geht das Eigentum grundsätzlich auf den Finder über. Dies gilt nicht, wenn dieser bei der Fundanzeige darauf verzichtet oder die Sache aus objektiven Gründen nicht herausgegeben werden kann (Kreditkarten, Ausweise, Schlüssel etc). Solche Fundsachen werden von Amtswegen an zuständige Behörden/Einrichtungen übergeben bzw. nachweislich vernichtet.
Bei Verzicht des Finders gehen die Dinge in das Eigentum der Stadt Pulsnitz über, die dann die Sachen verwertet.