Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung

Die Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte erfolgt durch das Landratsamt Bautzen - Untere Straßenverkehrbehörde.

Voraussetzungen

Die Inanspruchnahme der Parkerleichterung ist nur Schwerbehinderten mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG) sowie Blinden (Bl) gestattet. Als Schwerbehinderte mit aG oder Bl sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Diese Behinderungen werden in der Regel durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises nachgewiesen in dem der Vermerk "aG" oder "Bl" eingetragen ist.

 

Schwerbehindertenangelegenheiten

Die Beratung in Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgt durch das Landratsamt Bautzen,

Bahnhofstraße 9,  02625 Bautzen

Tel.: 03591/52 51-115 11

Mail: buergeramt@lra-bautzen.de

 

Häusliche Krankenpflege

   
Diakonie Sozialstation

Poststraße 5, 01896 Pulsnitz

Tel.: 03 59 55/74 04 40
Pflegedienst Ilka Seifert

Mittelstraße 30, 01896 Pulsnitz
OT Friedersdorf

Tel.: 03 59 55/4 47 85

Website: www.pflegedienst-seifert.de
Pflegedienst Helga Fischer

Hauptstraße 15, 01896 Lichtenberg

Tel.: 03 59 55/7 27 87
Pflegedienst B. Peschel

Am Keulenbergblick 19, 01936 Großnaundorf

Tel.: 0179/2 97 74 13
Pflegedienst Margit Kühne

Pulsnitzer Str. 17, 01896 Pulsnitz

OT Oberlichtenau

Tel.: 03 59 55/4 51 59