Befreiung/Ermäßigung des Rundfunkbeitrages

Die Ausgabe und Annahme der Anträge erfolgt im Bürgerbüro. Alternativ ist auch eine Beantragung online möglich.

Voraussetzungen für eine Befreiung der Beitragspflicht

  • Erhalt von Sozialleistungen, wie bspw. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
  • Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben

Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

  • Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.
  • Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Selbstbehinderung und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.
  • Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde

Weitere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

 

Sozialtarif der Deutschen Telekom

Die Ausgabe und Annahme der Anträge erfolgt im Bürgerbüro.

Die Telekom bietet, unter bestimmten Voraussetzungen, zwei verschiedene Vergünstigungen an.
Sie werden auf die Verbindungsentgelte angerechnet, aber nicht auf die monatlichen Grundpreise.

Die Verbindungen der Telekom ins deutsche Festnetz, Anrufe zur nationalen Vorwahl 032 und Verbindungen in ausländische Festnetze werden bis zur Obergrenze von 6,94 € (Sozialtarif 1) bzw. 8,72 € (Sozialtarif 2) gutgeschrieben.

Voraussetzungen

  • bewilligte Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
  • Personen, die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
  • Personen, die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind, sofern der Grad der Behinderung mindestens 90% beträgt.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Website der Telekom.