Briefwahl 2025: Montags-Sonderöffnungszeiten des Rathauses

[5.2.2025] Zur Unterstützung der Möglichkeit der Briefwahl im Rahmen der Bundestagswahl 2025 ist das Briefwahllokal im Pulsnitzer Rathaus (Erdgeschoss, R. 0.09) auch montags von 10 bis 12 Uhr bzw. von 13 bis 15 Uhr geöffnet.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung an den übrigen Wochentagen sind:

Dienstag: 9 bis 12 Uhr mit Termin; 13 bis 16.30 Uhr ohne Termin
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr ohne Termin
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr & 13 bis 18 Uhr ohne Termin
Freitag: 9 bis 12 Uhr mit Termin

[7.2.2025] Aktueller Hinweis: Die Stimmzettel für die Bundestagswahl wurden am Freitag, dem 7. Februar, gegen 10 Uhr bei der Stadtverwaltung angeliefert. Seit dem werden die Unterlagen für die Briefwahl laufend komplettiert und der Deutschen Post zur Weiterleitung übergeben. (Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt)

Heiko Hirsch, Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz über die Ankündigung der Einziehung einer öffentlichen Straße

Online-Beantragung für Briefwahlunterlagen

[29.1.2025] Ab dem 1. Februar, 8 Uhr, können Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden. Neben dem Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist dies auch über diesen Link möglich. Sie werden auf eine Seite unseres Dienstleister KISA weitergeleitet.

Die Beantragung ist bei Selbstabholung in der Stadtverwaltung Pulsnitz zusätzlich bis 21.2.2025, 16 Uhr möglich. (Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt)

Heiko Hirsch, Gemeindewahlleiter

Bundestagswahl 2025: Nur rund 2 Wochen Zeit für die Briefwahl

[17.1.2025] Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 mit einem verkürzten Briefwahlzeitraum zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass der Beginn der Briefwahl erst zwischen Donnerstag, 6. und Montag, 10. Februar 2025 möglich ist. Das hängt damit zusammen, dass die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über Beschwerden entschieden haben.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist online über die Webseite der Stadtverwaltung Pulsnitz, per Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung bzw. per formlosen Antrag per Post/E-Mail unter Angabe von Familien-/Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich zu den Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Pulsnitz mitzunehmen oder direkt vor Ort im Rathaus zu wählen. So werden gleich zwei Postwege eingespart!

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Pulsnitz eingegangen sein. Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen.

Aktuelle Information erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Pulsnitz oder unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html. (Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt)

Heiko Hirsch, Gemeindewahlleiter

Sprechstunde des Friedensrichters wieder im Rathaus

[11.12.2024] Die regelmäßige Sprechstunde des Friedensrichters (Steffen Hempel, Vertreterin: Marlies Schäfer) kehrt von Ohorn nach Pulsnitz zurück und wird jeweils am zweiten Dienstag des Monats von 16 bis 18 Uhr im Beratungsraum des Rathauses (Am Markt 1, Erdgeschoss) abgehalten. Unabhängig davon können auch Termine vereinbart werden (vgl. https://pulsnitz.de/rathaus/friedensrichter.html). (Abbildung/Pressefoto: © M. Eckardt)

Dr. Michael Eckardt, Sachbearbeiter Öffentlichkeit

Stellenausschreibungen

Die Stadtverwaltung Pulsnitz als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft mit den Orten Pulsnitz, Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina hat derzeit mehrere Stellen zu besetzen.

Näheres entnehmen Sie der jeweiligen Stellenausschreibung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.