Briefwahl 2025: Montags-Sonderöffnungszeiten des Rathauses
[5.2.2025] Zur Unterstützung der Möglichkeit der Briefwahl im Rahmen der Bundestagswahl 2025 ist das Briefwahllokal im Pulsnitzer Rathaus (Erdgeschoss, R. 0.09) auch montags von 10 bis 12 Uhr bzw. von 13 bis 15 Uhr geöffnet.
Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung an den übrigen Wochentagen sind:
Dienstag: 9 bis 12 Uhr mit Termin; 13 bis 16.30 Uhr ohne Termin Mittwoch: 9 bis 12 Uhr ohne Termin Donnerstag: 9 bis 12 Uhr & 13 bis 18 Uhr ohne Termin Freitag: 9 bis 12 Uhr mit Termin
[29.1.2025] Ab dem 1. Februar, 8 Uhr, können Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden. Neben dem Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist dies auch über diesen Link möglich. Sie werden auf eine Seite unseres DienstleisterKISA weitergeleitet.
Bundestagswahl 2025: Nur rund 2 Wochen Zeit für die Briefwahl
[17.1.2025] Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 mit einem verkürzten Briefwahlzeitraum zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass der Beginn der Briefwahl erst zwischen Donnerstag, 6. und Montag, 10. Februar 2025 möglich ist. Das hängt damit zusammen, dass die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über Beschwerden entschieden haben.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist online über die Webseite der Stadtverwaltung Pulsnitz, per Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung bzw. per formlosen Antrag per Post/E-Mail unter Angabe von Familien-/Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich zu den Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Pulsnitz mitzunehmen oder direkt vor Ort im Rathaus zu wählen. So werden gleich zwei Postwege eingespart!
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Pulsnitz eingegangen sein. Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen.
Dr. Michael Eckardt, Sachbearbeiter Öffentlichkeit
Stellenausschreibungen
Die Stadtverwaltung Pulsnitz als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft mit den Orten Pulsnitz, Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina hat derzeit mehrere Stellen zu besetzen.
Näheres entnehmen Sie der jeweiligen Stellenausschreibung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.