Am 21. Juni 2023 findet in der Pulsnitzer Innenstadt die Féte de la Musique statt. U.a. gehören der Julius-Kühn-Platz, Marktbereich und Kirchplatz zum Veranstaltungsort. Aus Gründen der Sicherheit werden der gesamter Marktbereich, Kirchplatz und Ziegenbalgstraße zwischen Julius-Kühn-Platz und Kreuzung Fabrikstraße an diesem Tag von 16 Uhr bis 22 Uhr voll gesperrt. Bereits im Vorfeld ist der Innenspiegel des Marktplatzes ab 12 Uhr gesperrt. Beachten Sie bitte die Beschilderung und stellen Sie sich auf die vorübergehende Situation ein. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Dr. Michael Eckardt, Büro der Bürgermeisterin, Sachbearbeiter Öffentlichkeit/Amtsblatt
Vom 24. bis 27. Mai gastieren die wertvollen Oldtimer in Dresden. Mit der Landeshauptstadt als Ausgangspunkt geht es an den drei Fahrtagen in die schönsten Ecken Sachsens. Die Stadt Pulsnitz bzw. einige Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz liegen am 25. Mai auf einer der Routen. Die geplanten Durchfahrtszeiten sind:
Ohorn: 12:20 Uhr bis 14:50 Uhr
Pulsnitz: 13:15 Uhr bis 15:00 Uhr
Lichtenberg: 13:15 Uhr bis 15:00 Uhr
Details: www.adac-motorsport.de/adac-deutschland-klassik/
Dr. Michael Eckardt, Büro der Bürgermeisterin, Sachbearbeiter Öffentlichkeit/Amtsblatt
Für viele Bürger sind die Planungen für den bevorstehenden Sommerurlaub in vollem Gange (Schulferien von 10.7. bis 18.8.). Bitte überprüfen Sie in diesem Zusammenhang alle Reisedokumente auf ihre Gültigkeit. Die Ausstellung der notwendigen Dokumente kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Während des Umzugs in das sanierte Rathaus bleibt die Verwaltung vom 15. bis voraussichtlich 26. Mai komplett geschlossen. Vereinbaren Sie daher bitte frühzeitig einen Termin beim Bürgerbüro (www.terminland.eu/pulsnitz/; Tel.: 03 59 55/86 13 20). Nähere Informationen erhalten Sie unter beim Bürgerbüro. Sollten Sie eine Reise ins Ausland planen, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die geltenden Einreisebestimmungen.
Heiko Hirsch, Ordnungsamt
Die Stadtverwaltung Pulsnitz macht darauf aufmerksam, dass zum 15.05.2023 die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die genannten Steuern vierteljährlich entrichten, fällig waren. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Stadt Pulsnitz im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt gemahnt und aufgefordert, bis zum 08.06.2023 ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Kassenzeichen bzw. das Buchungszeichen des Steuerbescheides an.
Für diese öffentliche Mahnung werden keine Gebühren erhoben.
Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von 8,00 EUR bis 40,00 EUR gemäß 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Außerdem sind Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis i.H.v. 1 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Steuerforderungen zu entrichten
Sandy Hinz
Kämmerin
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet
eine Landwirtschaftsfläche in Oberlichtenau zur Pacht an. Nähere Angaben da finden Sie unter www.immobilien.sachsen.de