Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz zur Eintragung einer öffentlich gewidmeten Straße in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Pulsnitz

Die Stadt Pulsnitz hat auf Grund der erlassenen Widmungsverfügung vom 28.05.2026 die nachfolgend genannte Straße mit Eintragungsverfügung vom 20.08.2026 in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Pulsnitz für beschränkt öffentliche Wege und Plätze eingetragen:

Geh- und Radweg Dr.-Michael-Straße (Schulweg E) – BÖW 125 von Knoten Nr. 3170035, zugleich Dr.-Michael-Straße (Schulweg D)- BÖW 105 bis Knotennr. 3170098, zugleich Dr.-Wilhelm-Külz-Straße - K 9242. 

Die Eintragungsverfügung mit deren Einzelheiten (z.B. Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, der Angaben zu den betroffenen Flurstücken, der Straßenlänge und/oder der Widmungsbeschränkungen) sowie die dazugehörige Karte kann ab dem Tag ihrer Bekanntmachung in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes „Pulsnitzer Anzeiger“ bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt Zi. 2.07, 01896 Pulsnitz, Am Markt 1, für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Niederlegungsfrist). Die Verfügung mit der Anlage wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz www.pulsnitz.de eingestellt.

 

Öffnungszeiten:

Dienstag:        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Die Bekanntgabe der Verfügung gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Pulsnitz in 01896 Pulsnitz, Am Markt 1 einzulegen.

Öffentliche Mahnung der Stadt Pulsnitz

[17.8.2026] Die Stadt Pulsnitz macht darauf aufmerksam, dass zum 15.8.2026 die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die genannten Steuern vierteljährlich entrichten, fällig waren. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Stadt Pulsnitz im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt gemahnt und aufgefordert, bis zum 10.9.2026 ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Kassenzeichen bzw. Buchungszeichen des Steuerbescheides an. Für diese öffentliche Mahnung werden keine Gebühren erhoben. Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von mindestens 8,00 Euro bis 40,00 Euro gemäß 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Außerdem sind Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis i.H.v. 1 % der auf volle 50 Euro abgerundeten Steuerforderungen zu entrichten.

Stadtkasse/Kämmerei

Termin Steuerzahlung

[1.7.2026] Wir weisen darauf hin, dass am 15. August 2026 die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer für Ratenzahler fällig werden. Für die Zahlung stehen folgende Konten der Stadt Pulsnitz zur Verfügung:

Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE78 8505 0300 3000 0000 53
BIC: OSDDDE81XXX

Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE48 1203 0000 0001 2568 74
BIC: BYLADEM1001

Bitte geben Sie Ihr Buchungszeichen als Verwendungszweck auf der Überweisung an, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann. Bei nicht termingerechter Zahlung erfolgt eine Mahnung mit entsprechender Mahngebühr und Säumniszuschlägen. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, können Sie uns ein Mandat zur Abbuchung der Forderungen erteilen. Formulare hierzu erhalten Sie in der Stadtkasse oder auf unserer Internetseite unter www.pulsnitz.de ->Rathaus->Formulare/Downloads. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mandate berücksichtigt werden.

Stadtkasse/Kämmerei