Ortsübliche Bekanntgabe der Stadtverwaltung Pulsnitz über die Auslegung des Entwurfes von Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Pulsnitz für die Haushaltsjahre 2024/2025

Ortsübliche Bekanntgabe der Stadtverwaltung Pulsnitz über die Auslegung des Entwurfes von Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Pulsnitz für die Haushaltsjahre 2024/2025

 

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Pulsnitz für den Doppelhaushalt 2024/2025 in der Zeit vom

22. - 31. Mai 2024

in der Stadtverwaltung Pulsnitz, Am Markt 4, 01896 Pulsnitz, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegt.

Öffnungszeiten zur Einsichtnahme:

 

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr

 

Mittwoch

9.00 - 12.00 Uhr

 

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

 

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

 

 

Beginnend mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf ausliegt, haben Einwohner und Abgabepflichtige der Stadt Pulsnitz für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Die Frist für Einwendungen endet am 11. Juni 2024. Einwendungen sind bei der Stadtverwaltung Pulsnitz (Am Markt 1, 01896 Pulsnitz oder elektronisch post@pulsnitz.de) einzureichen. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.