Veränderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros am 23. Juli
[6.7.2026] Am Donnerstag, 23. Juli gelten für das Bürgerbüro aufgrund von Personalengpässen die folgenden Öffnungszeiten: Vormittags von 9 bis 12 und nachmittags von 13 bis 16 Uhr.
Die Stadtverwaltung bittet die Besucher des Rathauses, sich auf diese kurzfristigen Änderungen einzustellen und gegebenenfalls neue Termine zu vereinbaren.
29.6.–16.8.: 9 bis 20 Uhr | | 17.8.–13.9.: 10 bis 19 Uhr
Sommerferien 2026 in Pulsnitz
[15.7.2026] In den Schulferien laden in Pulsnitz das Pfefferkuchen- und das Stadtmuseum zu zwei besonderen Sommererlebnissen ein:
Pfefferkuchen backen (Backstube Pfefferkuchenmuseum) 21.7. und 23.7., ab 10 Uhr, 10 Euro
Textildruck mit Original Blaudruck-Model (Stadtmuseum) 22.7. und 24.7., ab 10 Uhr, 4 Euro pro Deckchen
Alles ohne Anmeldung, bei großer Nachfrage ist das Backen und Drucken auch bis 14 Uhr möglich.
Übrigens: Während der Öffnungszeiten können auch immer Pfefferkuchen verziert werden (3 Euro pro Rohling – mit dem Ferienpass Bischofswerda fallen für den 1. Rohling nur 2 Euro an).
Kontakt: Pulsnitzinformation mit Pfefferkuchen- und Stadtmuseum, Am Markt 3, 01896 Pulsnitz, Tel. 03 59 55/86 14 44 | pulsnitzinformation@pulsnitz.de
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 10–12.30 Uhr + 13–16 Uhr & Samstag, Sonntag sowie feiertags 10–14 Uhr
Dr. Michael Eckardt, Sachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit
„Das nach § 16 SächsWG dem Gemeingebrauch zugehörige Entnehmen von Wasser mit Handgefäßen bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und gilt weiterhin fort. Somit sind die Interessen der Eigentümer und Anlieger der an die Gewässer grenzenden Grundstücke weiterhin angemessen berücksichtigt. Ebenfalls unberührt bleiben die Rechte der Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtung. Auf die darin geregelte Pflicht zur Einstellung der Entnahme bei Niedrigwasser wird ausdrücklich hingewiesen. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Bautzen wird ab sofort verstärkt die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften und erteilten Erlaubnisse zur Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtung sowie sonstige Gewässerbenutzungen mit Auswirkung auf die Wasserführung der Gewässer kontrollieren. Die unerlaubte Entnahme von Wasser mit einer Pumpe stellt nach § 103 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 WHG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.“
Um diese unangenehmen Folgen zu vermeiden, ergeht der dringende Appell an alle, die Festlegungen der Allgemeinverfügung zu achten. Der maßvolle bzw. sparsame Umgang mit Wasser bietet die beste Gewähr dafür, den Zustand unserer Oberflächengewässer nicht weiter zu gefährden.
Gewerbetreibende aufgepasst: Betrügerische Anzeigenverträge im Umlauf
[11.6.2026] Derzeit sind - zum wiederholten Male - betrügerische Anzeigenverträge im Umlauf, die bei Pulsnitzer Gewerbetreibenden den Abschluss oder die Verlängerung einer Anzeigenschaltung in einer sogenannten "Bürgerbroschüre" (o.ä.) abfordern.Dafür werden echte Anzeigen vorgelegt (z.B. aus der Informationsbroschüre "Leben, Wohnen und Arbeiten in Pulsnitz", vgl. Kultur & Tourismus - Pfefferkuchenstadt Pulsnitz), um Unterschriften und damit letztlich Geld zu erschleichen.
Von der Stadtverwaltung bzw. dem für die echte Informationsbroschüre zuständigen Medienunternehmen ist derzeit k e i n e N e u a u f l a g e der genannten Publikation geplant. Wir bitten deshalb alle Gewerbetreibenden, vor allem jene, die in der städtischen Informationsbroschüre "Leben, Wohnen und Arbeiten in Pulsnitz" eine Anzeige geschaltet haben, den derzeit kursierenden Anzeigenvertrag einer mit US-amerikanischen Adresse firmierenden Agentur zu ignorieren und versehentlich abgeschlossene Verträge unverzüglich zu kündigen. Bitte bleiben Sie wachsam!
Dr. Michael Eckardt, Sachbearbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sonderheft des Pulsnitzer Anzeigers zum Fest- und Jubiläumsjahr 2025 erschienen
[13.3.2026] 2025 feierte Pulsnitz gleich mehrere ganz besondere Jubiläen. Ein ganzes Jahr lang blickten die Pulsnitzer gemeinsam mit ihren Gästen auf die Traditionen und Erfolge ihrer Stadt und stießen beherzt auf deren Zukunft an.
Das Sonderheft des „Pulsnitzer Anzeigers“ ist nun erschienen und bildet eine Rückschau auf das Festjahr mit seinen Höhepunkten, Geschichten und Anekdoten, die vielen hoffentlich noch lange in lebhafter Erinnerung bleiben werden.
Die Fest- und Jubiläumsausgabe ist erhältlich an allen bekannten öffentlichen Auslagestellen des Pulsnitzer Anzeigers. Rückmeldungen und Hinweise sind möglich unter anzeiger@pulsnitz.de oder 03 59 55/86 14 06 - vielen Dank!
Die Stadtverwaltung Pulsnitz als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft mit den Orten Pulsnitz, Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina hat derzeit Stellen zu besetzen.