Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz zur Eintragung einer öffentlich gewidmeten Straße in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Pulsnitz


Die Stadt Pulsnitz hat auf Grund der erlassenen Widmungsverfügung vom 19.12.2023 die nachfolgend genannte Straße mit Eintragungsverfügung vom 09.04.2024 in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Pulsnitz für Eigentümerwege eingetragen.

Eigentümerweg Hempelberg (Pulsnitz) - EW 1 von Knoten Nr. 3170007, zugleich Hempel-straße OS 38 bis Knotennr. 3170069, zugleich östliche Grenze von Flurstück 1286/14, Ge-markung Pulsnitz OS

Die Eintragungsverfügung mit deren Einzelheiten (z.B. Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, der Angaben zu den betroffenen Flurstücken, der Straßenlänge und/oder der Widmungsbeschränkungen) sowie die dazugehörige Karte kann ab dem Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt Pulsnitzer Anzeiger bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt Zi. 3.05, 01896 Pulsnitz, Am Markt 1, für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Niederlegungsfrist). Die Verfügung mit der Anlage wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz www.pulsnitz.de eingestellt.

Öffnungszeiten:

Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Bekanntgabe der Verfügung gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Wi-derspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt-verwaltung Pulsnitz in 01896 Pulsnitz, Am Markt 1 einzulegen.

Pulsnitz, den 09.04.2024

Barbara Lüke
Bürgermeisterin